Naturschutzgebiet Schlichemtal

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Naturschutz im Schlichemtal

Umgeben von landwirtschaftlich intensiv genutzten, monotonen Hochflächen erscheint das Naturschutzgebiet Schlichemtal mit seinen kleinräumig wechselnden Landschaftsteilen als außergewöhnliches Kleinod vergangener Zeiten. Strukturvielfalt geht einher mit hoher Artenvielfalt: allein 500 Pflanzen kommen hier vor, viele davon stehen auf der Roten Liste der gefährdeten Arten.

Besondere Vielfalt im Naturschutzgebiet Schlichemtal

Mit seinen Felsbiotopen, Schluchtwäldern, artenreichen Mähwiesen, Magerrasen, trockenwarmen Gebüschen und Gewässern bietet das Schlichemtal eine Vielzahl unterschiedlichster Lebensräume, wie sie sonst auf derart kleinem Raum im Oberen Neckartal nirgendwo anzutreffen sind!

Schutzgebiete
Im engen Schlichemtal gibt es noch eine große Biotop- und Artenvielfalt.

Das 1993 ausgewiesene, 216 ha große Naturschutzgebiet dient neben der Erhaltung der hohen Vielfalt an Lebensräumen und gefährdeten Arten auch der Erhaltung einzigartiger erd- und landschaftsgeschichtlicher Zeugen wie Schlichemklamm und Umlaufberg.

Schutzgebiete
Das Naturschutzgebiet Schlichemtal (rot) ist Bestandteil des deutlich größeren europäischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" (blau unterlegt).
Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000

Dass das Gebiet zudem Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist, wie übrigens auch das angrenzende Neckartal zwischen Rottweil und Sulz, unterstreicht seine hohe Bedeutung für die biologische Vielfalt und die Erhaltung unseres europäischen Natur- und Kulturerbes für künftige Generationen. Um blütenreiche Mähwiesen, Magerrasen und Wacholderheiden in ihrem Artenreichtum zu erhalten, braucht es eine angepasste, extensive Bewirtschaftung. Für die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen erhalten die Bewirtschafter Fördergelder des Landes Baden-Württemberg und der EU.

NSG, Natura 2000, FFH – Was ist was?

Naturschutzgebiet (NSG)

Naturschutzgebiete sind Bereiche, in denen die Natur aus landschaftsökologischen, wissenschaftlichen, zum Teil auch aus geschichtlichen, heimat- oder volkskundlichen Gründen geschützt ist. Naturschutzgebiete stellen die strengste Schutzkategorie dar und bieten den intensivsten Schutz von Natur und Landschaft, den das Gesetz ermöglicht.

In diesen Bereichen sind sämtliche Nutzungen und Eingriffe verboten, ausgenommen behördlich zugelassene Maßnahmen. Naturschutzgebiete bilden den Erholungsraum für die Natur und erst in zweiter Linie für den Menschen!

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

In Landschaftsschutzgebieten stehen Natur und Landschaft ganz oder teilweise unter Schutz, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts bzw. die Nutzbarkeit der hiesigen Naturgüter zu erhalten oder wiederherzustellen. Weitere Schutzziele können sein der Erhalt eines charakteristischen, vielfältigen Landschaftsbildes oder/und sein Wert für Naturgenuss und Erholung.

In Landschaftsschutzgebieten kann die Naturschutzbehörde eines Landkreises mittels Verordnungen bestimmte Handlungen untersagen, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen würden, vor allem solche, die das Landschaftsbild oder den Naturgenuss beeinträchtigen.

Vogelschutzgebiete

Sie dienen insbesondere dem Schutz ausgewählter Vogelarten. Neben der Sicherung von Brutgebieten ist auch der Schutz von Rast- und Überwinterungsgebiete ein wichtiges Ziel. Zusammen mit den FFH-Gebieten bilden die Vogelschutzgebiete das Schutzgebietsnetz Natura 2000, das europaweit Lebensräume und Populationen miteinander verbindet.

Fauna-Flora-Habitat (FFH-Gebiet)

FFH-Gebiete werden zum Schutz von Tieren (Fauna), Pflanzen (Flora) und Lebensraumtypen (Habitaten) nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen. Sie sind ein Teil des Natura 2000-Netzwerkes.

Natura 2000

Hinter dem Begriff Natura-2000 verbirgt sich ein länderübergreifendes Netz von Schutzgebieten, welches innerhalb der Europäischen Union nach Maßgabe der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) errichtet wird. In dieses Netz integriert sind auch die Vogelschutzgebiete. Das Netz von Schutzgebieten erstreckt sich über 18% der Landflächen und 6% des Seegebietes der Europäischen Union. Es ist damit das weltweit größte koordinierte Netzwerk von Schutzgebieten.